Visumfreie Einreise ist kein Plan B
Deutsche, Österreicher und Schweizer kommen in alle fünf Länder ohne Visum hinein, nach Armenien etwa in der Regel für bis zu 180 Tage im Jahr. Eine visumfreie Einreise ist aber kein Aufenthaltstitel, sie macht dich nicht ansässig, sie begründet kein Bleiberecht, und sie lässt sich jederzeit einseitig ändern. Wer seinen Plan B auf Visumfreiheit stützt, hat keinen.
Der Aufenthaltstitel braucht einen echten Grund
Jeder Titel hängt an einem gesetzlichen Grund: Arbeit, Selbstständigkeit, eine Gesellschaft, Familie, Studium oder Investition. Diese Gründe sind nicht austauschbar, und sie sind nicht überall gleich offen. In Armenien hat der Investorenweg seit dem 1. November 2026 noch keinen Preis: Die alte Zehn-Jahres-Karte wird nicht mehr vergeben, und die Bedingungen für die neue Daueraufenthaltskarte für Investoren hat die Regierung bisher nicht veröffentlicht. Serbien vergibt Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in einem einzigen Papier für bis zu 36 Monate, mit einer Entscheidungsfrist von 15 Tagen.
Ansässigkeit ist die Stufe, an der es meistens scheitert
Erst die steuerliche Ansässigkeit im Zielland löst dein altes Verhältnis ab, und dafür brauchst du eine Bescheinigung. Hier liegt Georgiens strukturelle Schwäche: die Bescheinigung verlangt 183 Tage im Land oder den Weg für Vermögende. Armenien kennt daneben den Lebensmittelpunkt als zweiten Auslöser, der ohne Tageszählung auskommt. Das ist der Punkt, an dem sich die beiden Länder für einen Plan B tatsächlich unterscheiden, und nicht der Steuersatz.
