Du willst bankfähig werden und bleibst, wo du bist
Dann reicht Paket 1. Ein persönliches Konto, auf Wunsch komplett per Vollmacht, ohne dass du das Land betreten musst. Ein Konto in Georgien macht dich nicht georgisch steueransässig, und es ändert nichts an deinen Erklärungspflichten zu Hause. Wer zusätzlich mit Krypto arbeitet, nimmt Paket 2: der Exchange führt sein Konto bei derselben Bank, was die Ein- und Auszahlungen spürbar entlastet.
Dein Vermögen liegt in Wertpapieren, nicht im laufenden Einkommen
Dann ist Paket 3 der Zuschnitt. Bankkonto, Krypto-Exchange und ein Depot für den Wertpapierhandel, alles in einer Jurisdiktion außerhalb der EU. Auch das ist eine Kontostruktur und keine Ansässigkeit: wo deine Erträge besteuert werden, entscheidet weiterhin dein Wohnsitzstaat.
Du arbeitest selbstständig und willst den niedrigen Satz
Dann führt kein Weg an Paket 4 oder 5 vorbei, weil beide die Gesellschaft und, seit März 2026 zwingend, die Arbeitserlaubnis für das Geschäftskonto mitbringen. Paket 4 endet beim Geschäftskonto, Paket 5 bringt zusätzlich den Aufenthaltstitel. Der Unterschied von 600 Pfund entscheidet damit nicht über den Umfang der Konten, sondern darüber, ob du in Georgien leben kannst.
Du ziehst tatsächlich um
Dann ist Paket 5 der einzige vollständige Zuschnitt. Firma, vier Kontoarten, Aufenthaltstitel für mindestens ein Jahr, Compliance-Adresse und auf Wunsch die Begleitung bei Immobilie oder Mietwohnung. Was es nicht enthält, ist die Ansässigkeitsbescheinigung, denn die hängt an 183 Tagen im Land und nicht an einem Paket.